1. Reiseabschluss

1.1. Die Reiseanmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch uns zustande. Der Anmelder erkennt die Reise- und Geschäftsbedingungen mit der Anmeldung als verbindlich an.

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins werden i. d. R. 20 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen bereitliegen, oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden. Dies ist normalerweise einen Monat vor Reiseantritt der Fall.

2.2. Bei Buchungen von weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu entrichten, sobald Ihnen die Reiseunterlagen samt Sicherungsschein zugesandt werden oder zur Abholung bereit liegen.

3. Leistungen und Preise

3.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Bei Flugreisen sind wir verpflichtet Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Flugunternehmen(s) zu unterrichten.Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung, sind Sie über den Wechsel so schnell wie möglich zu unterrichten. Wir weisen darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. Über Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reisebeginn, in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Über notwendige Änderungen der Fahrzeit bei Fährtransfers, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der Kapitän.

3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten oder unsere Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir den Erhöhungsbetrag verlangen. – In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.

– Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen.

3.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages können wir den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss weder eingetreten noch für uns vorhersehbar waren. Im Falle einer nach Vertragsschluss beabsichtigten Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Veränderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt

4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter bzw. bei dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Auch wir können ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören. In diesem Fall behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis gekürzt um den Wert der ersparten Aufwendungen oder sonst infolge Wegfalls von Reiseleistungen gutgebrachten Erträge.

4.3. Sollte bei einer sowohl im Prospekt als auch in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl diese bis 2 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht erreicht werden, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Absage werden wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens jedoch bis zwei Wochen vor Reisebeginn, mitteilen. Sie erhalten natürlich den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

4.4. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die in der Regel pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:

– Bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 25 €; bei Flugreisen 20 % des Reisepreises ohne eine Begrenzung der Höhe nach; – Vom 60.-28. Tage vor Reisebeginn: 25% vom Reisepreis; – ab dem 27. Tage vor Reisebeginn: 35 %

– ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 50 %

– ab dem 8. Tag vor Reiseantritt: 80 %

– ab dem 2. Tag vor Reiseantritt: 95 %.

4.5. Anstelle der Pauschalsätze können wir von Ihnen gemäß § 651 i Abs. 2 BGB den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis abzüglich gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen entspricht.

4.6. Treten aus einer Gruppe eine oder mehrere Personen zurück, so dass die Wohneinheit (z.B. Doppelzimmer, Appartement) durch die verbliebenen Personen weiterhin belegt wird, werden die Rücktrittskosten in der Regel nach Ziffer 4.5 berechnet (unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt).

Für Fremdleistungen, wie Mietwagen, Flug- oder Fährticket, gelten die jeweiligen Rücktrittsbedingungen der Anbieter.

Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reisleistung berücksichtigt. Sie sind jedoch berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5. Belegung

Die Unterkünfte dürfen nur mit der in der Reisebestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt, überzählige Personen auszuweisen.

6. Haftung

6.1. Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

6.2. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Kunden nach dem Reisevertragsrecht werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflug- bzw. Fährhafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.

7. Haftungsbeschränkungen

7.1. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns herbeigeführt wird. Dies gilt auch, soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

7.2. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.3. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort) haften wir nicht, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der unserer Reiseleistungen sind. Hier gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger (z. B. Color Line, Finnair, Lufthansa, Avis).

7.4. Die Beteiligung an Freizeitaktivitäten, wie z.B. Angeln, Bootsbenutzung usw. müssen sie selbst verantworten. Geräte, Fahrzeuge und Boote sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Wir haften bei Freizeitaktivitäten nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

8. Mitwirkungspflicht

Bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind sie verpflichtet mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bei dem aufgeführten Ansprechpartner bzw. uns zur Kenntnis zu geben (Schriftform empfohlen). Die Ansprechpartner vor Ort sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Reklamationen

9.1. Sollte Ihre Unterkunft bei der Ankunft behebbare Mängel aufweisen, bitten wir darum, dass der Vermieter oder unsere Kontaktperson unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, davon in Kenntnis gesetzt und von ihnen Abhilfe verlangt wird. Bleibt dies erfolglos, müssen Sie sich unmittelbar mit uns in Verbindung setzen.

9.2. Eventuelle Reklamationen, die die Reiseleistungen allgemein betreffen, müssen binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen.

9.3. Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die an den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

10. Zoll- und Einreisebestimmungen

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.

11. Alkohol am Meer

Es ist strengstens untersagt unter Alkoholeinfluss mit den Booten zu fahren. Zuwiderhandlung kann im schlimmsten Fall zu einer erheblichen Störung und zur Kündigung des Reisevertrages durch uns, verbunden mit einem vorzeitigen Auszug aus dem Haus, führen.

12. Fische

Es versteht sich natürlich von selbst, dass wir weder für die Qualität noch für die Quantität der gefangenen Fische irgendwelche Garantien geben können.

13. Mietfahrzeuge

Mietfahrzeuge werden als Fremdleistungen erbracht, soweit hierauf ausdrücklich im Prospekt und der Reisebestätigung unter Angabe des Leistungserbringers hingewiesen wird. Für die Nutzung der Mietfahrzeuge gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Dies ist im Regelfall die Avis Autovermietung oder Europcar Interrent. Sie erhalten die Bestimmungen von uns mit den Reiseunterlagen (oder auf Wunsch auch früher). Bitte beachten Sie insbesondere, dass Sie eine Kreditkarte als Sicherheitsleistung für eventuelle Schäden benötigen.

14. Transfers

Bei Transfers vom Flughafen bis zur Unterkunft kann es im Zusammenhang mit erforderlichem Fährtransfer (z.B. zu den Lofoten) – abhängig vom Fahrplan – zu längeren Wartezeiten kommen.

15. Selbstanreise nach Rolvsøya

Wir weisen alle Gäste, die mit dem eigenen PKW nach Rolvsøya anreisen darauf hin, dass wir keine Garantie für die PKW-Beförderung hinsichtlich der Fährverbindung vom Festland zur Insel übernehmen können, da die Fähre nur über 2-3 PKW Plätze verfügt.

16. Haus und Boote

Der Mieter ist verpflichtet, Haus, Inventar, Boote und Motoren so schonend wie möglich zu behandeln. Er ist für verlorenes oder beschädigtes Eigentum dem Besitzer gegenüber ersatzpflichtig, soweit uns kein Verschulden trifft. Insbesondere für die Nutzung der Boote kann der Eigentümer vom Mieter vor Ort verlangen, eine entsprechende Sicherheitserklärung zu unterschreiben. Bitte überprüfen Sie in eigenem Interesse das Boot bei der Übernahme auf eventuelle Schäden. Dies gilt ganz besonders für die Schrauben von Außenbordmotoren.

17. Kaution

Der Vermieter der Boote/Unterkünfte kann vor Ort eine angemessene Kaution verlangen. Wir empfehlen hierzu dringend das Mitführen einer Kreditkarte, da die Kaution andernfalls in bar hinterlegt werden muss. Die Höhe der Kaution für Hitra/Grefsnesvågen und Hitra/Ansnes beträgt beispielsweise NOK 7000.-. Für die Boote von Å-Rorbuer/Lofoten beträgt die Kaution € 300.- bis € 500.- pro Boot. M/B Kystfisk (Rolvsøya): NOK 10.000.-

18. Allgemeines

18.1. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.

18.2. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist unser Sitz. Vorgenanntes gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

18.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.